Häufigsten Fragen - FAQ
Wird die Behandlung von der Gesundheitskasse übernommen bzw. wird ein Betrag rückerstattet?
Ab dem 01.01.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz aufgenommen, wodurch ein Kostenzuschuss endlich möglich ist. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung (entweder eine bereits vorhandene oder eine von mir gestellte Diagnose) und eine stattgefundene ärztliche Untersuchung, die durch ein Formular bestätigt wird. Die ärztliche Bestätigung muss vor der zweiten klinisch-psychologischen Einheit vorliegen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Auch über eine Privatversicherung kann gegebenenfalls abgerechnet werden. Dazu bitte ich Sie, mit Ihrer Versicherung in Kontakt zu treten und dies im besten Fall vorab zu klären.
Was ist Klinische Psychologie?Die Klinische Psychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie und beschäftigt sich mit der Beratung, Behandlung und Diagnostik von psychischen Störungen sowie körperlichen Störungen, denen eine psychische Komponente zugrunde liegt.
Was ist der Unterschied zwischen Psychiater:in, Psycholog:in, Klinische:r Psycholog:in, & Psychotherapeut:in ?Die Berufe der Psychiater:innen, Psycholog:innen, Klinischen Psycholog:innen & Psychotherapeut:innen überschneiden sich in ihrem Fokus auf die Unterstützung von Menschen mit psychischen Belastungen, unterscheiden sich jedoch in Ausbildung und Methoden.
- Psychiater:innen sind Fachärzt:innen mit einem abgeschlossenen Medizinstudium und einer Facharztausbildung. Sie sind die einzigen, die berechtigt sind, Medikamente zu verschreiben.
- Psycholog:innen haben ein Studium der Psychologie abgeschlossen.
- Klinische Psycholog:innen haben zusätzlich zum Psychologiestudium eine mehrjährige postgraduale theoretische und praktische Zusatzausbildung in Klinischer Psychologie absolviert, mit Schwerpunkt auf der Behandlung psychischer Erkrankungen. Klinische Psycholog:innen arbeiten methodenübergreifend nach wissenschaftlichen Standards.
- Psychotherapeut:innen absolvieren eine theoretische und praktische Psychotherapieausbildung (Propädeutikum und Fachspezifikum), die auch ohne universitäre Vorbildung ab dem 24. Lebensjahr begonnen werden kann. Psychotherapeut wählen im Rahmen ihrer Ausbildung eine gesetzlich anerkannte Methode (oft als „Schule“ bezeichnet) und richten ihre Arbeit danach aus.
Wie viele Sitzungen werde ich benötigen?
Hier gibt es keine pauschale Antwort, da die Anzahl der benötigten Sitzungen stark von der jeweiligen Problemstellung abhängt.
Was mache ich, wenn ich nicht zum Termin kommen kann?
Eine Absage per SMS oder Anruf ist bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage bzw. Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Unterliegen Klinische Psycholog*innen der Verschwiegenheitspflicht?
Ja, Klinische Psycholog:innen sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 37 Psychologengesetz). Diese Pflicht dient dem Schutz des Vertrauensverhältnisses, das für eine erfolgreiche Behandlung zwischen Klinischer Psycholog:innen und Klient:innen unabdingbar ist.
Weitere Informationen zur Verschwiegenheit finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.